Deregulierung, aber richtig

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Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (El Salvador)

· Vertrag – El Salvador · BGBl. Nr. 34/1964 · in Kraft seit 1963-12-01

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Notenwechsel von 1963 mit El Salvador über die Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpassinhaber ist durch Österreichs EU-Mitgliedschaft und das Schengen-Recht weitgehend überholt. El Salvador ist ohnehin auf der EU-Visafreiliste für gewöhnliche Pässe geführt, sodass dieser Diplomatenpass-Altvertrag von 1963 keinen eigenständigen praktischen Wert mehr hat.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (El Salvador) BGBl. Nr. 34/1964 01.12.1963 Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen zwischen Österreich und El Salvador StF: BGBl. Nr. 34/1964 Das vorliegende Abkommen ist am 1. Dezember 1963 in Kraft getreten.

Art. 1 ↗ RIS

(Übersetzung) MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN REPUBLIK EL SALVADOR, C. A. DIREKTION DES AUSWÄRTIGEN DIENSTES DIPLOMATISCHE ABTEILUNG A-855-D-2389 San Salvador, am 17. Juli 1963 Herr Gesandter! Wie Eurer Exzellenz bekannt ist, wurde im Juni 1960 im Wege eines Notenwechsels zwischen El Salvador und Österreich ein Abkommen über die gegenseitige Aufhebung des Sichtvermerkszwanges abgeschlossen. Im Hinblick darauf, daß das genannte Abkommen die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges ausschließlich auf die Inhaber gewöhnlicher Reisepässe beschränkt, gestatte ich mir, im Namen meiner Regierung und im Wege Eurer Exzellenz der österreichischen Bundesregierung die Aufhebung dieser Formalität für die Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen, auf deren Grundlage der Gegenseitigkeit, zwischen unseren beiden Staaten vorzuschlagen. Dieses Abkommen könnte am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten und mit der vorliegenden Note und der bejahenden Antwort Eurer Exzellenz als abgeschlossen gelten. Ich benütze die Gelegenheit, um Eurer Exzellenz die Versicherung meiner besonderen und ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern. H. Escobar Serrano m. p. Seiner Exzellenz Herrn Dr. Erich Filz, ao.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz