Deregulierung, aber richtig

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Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf Ehefähigkeitszeugnissen sowie Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden (Dänemark)

· Vertrag – Dänemark · BGBl. Nr. 241/1964 · in Kraft seit 1964-11-01

49/03 Personenstand · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vereinbarung von 1964 ueber den Entfall von Beglaubigungen bei daenischen Personenstands- und Ehefaehigkeitsurkunden; der Verzicht auf Legalisation solcher Urkunden ist heute durch die unmittelbar geltende EU-Verordnung 2016/1191 abgedeckt und damit ueberfluessig.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

49/03 Personenstand Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark über den Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf dänischen Ehefähigkeitszeugnissen sowie über den Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden StF: BGBl. Nr. 241/1964 (NR: GP X RV 387 AB 401 S. 49. BR: S. 216.) Dänisch, Deutsch Nachdem die am 9. Dezember 1963 in Wien unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark über den Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf dänischen Ehefähigkeitszeugnissen sowie über den Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden samt Zusatzprotokoll, welche also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Vereinbarung samt Zusatzprotokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik

KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz