Deregulierung, aber richtig

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Austausch von Einbürgerungsmitteilungen (Dänemark)

· Vertrag – Dänemark · BGBl. Nr. 40/1964 · in Kraft seit 1963-07-17

49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Vereinbarung aus 1963 regelt den Austausch von Einbürgerungsmitteilungen zwischen Österreich und Dänemark per Notenformular. Da beide Länder EU-Mitgliedstaaten sind, sind Staatsbürgerschaftsdaten mittlerweile über EU-Verwaltungskooperationsrahmen und moderne digitale Registersysteme zugänglich. Der bilaterale Papiernotenaustausch ist faktisch nicht mehr in Betrieb und durch das EU-Recht überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Durch Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft in Kopenhagen und dem Königlich Dänischen Ministerium des Äußeren vom 13. Juli/17. Juli 1963 wurde die nachstehende Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Königlich Dänischen Regierung über den Austausch von Einbürgerungsmitteilungen abgeschlossen. 02.02.2018 10005274 NOR12058848 N4196434408L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz