Deregulierung, aber richtig

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Verzicht auf Beglaubigung, Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden, Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 320/1962 · in Kraft seit 1963-02-01

49/03 Personenstand · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen verzichtet auf Beglaubigungen und erleichtert den Austausch von Personenstandsurkunden mit der Schweiz; es baut Bürokratie ab.

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