Verzicht auf Beglaubigung, Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden, Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Schweiz)
· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 320/1962 · in Kraft seit 1963-02-01
49/03 Personenstand · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen verzichtet auf Beglaubigungen und erleichtert den Austausch von Personenstandsurkunden mit der Schweiz; es baut Bürokratie ab.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 20 §§ im Datensatz