Staatsangehörigkeitssachen - Austausch von Mitteilungen (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 45/1959 · in Kraft seit 1958-11-01
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Der Notenwechsel regelt den behoerdlichen Austausch von Mitteilungen in Staatsbuergerschaftssachen; wesentliche Teile sind laut Text bereits obsolet, der Rest ist harmlose Verwaltungszusammenarbeit. Staatsbuergerschaft ist mitgliedstaatliche Kompetenz und nicht unionsrechtlich ersetzt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
I. Mitteilungen über Einbürgerungen (Anm.: Abschnitte II bis IV obsolet) V. Der Tag, an dem die Vereinbarung in Kraft tritt, wird durch gesonderten Notenwechsel vereinbart. VI. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und verliert sechs Monate nach erfolgter Kündigung ihre Gültigkeit.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz