Deregulierung, aber richtig

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Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Neuseeland)

· Vertrag – Neuseeland · BGBl. Nr. 230/1958 · in Kraft seit 1958-06-01

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Notenwechsel von 1958 über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht mit Neuseeland ist durch Österreichs Beitritt zum Schengen-Raum vollständig überholt. Das Schengen-Recht und die EU-Visaverordnung regeln heute einheitlich, wer ohne Visum nach Österreich einreisen darf — ein bilateraler Vertrag von 1958 hat daneben keine eigenständige operative Wirkung mehr. Er kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Neuseeland) BGBl. Nr. 230/1958 01.06.1958 Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Neu-Seeländischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges zwischen Österreich und Neu-Seeland StF: BGBl. Nr. 230/1958

Art. 1 ↗ RIS

AUSTRIAN LEGATION CANBERRA Nr. 845-A/58 Wellington, am 18. April 1958. Herr Außenminister! Ich habe die Ehre, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Österreichische Bundesregierung, in der Absicht, den Reiseverkehr zwischen unseren beiden Ländern zu erleichtern, bereit ist, mit der Neu-Seeländischen Regierung folgendes Abkommen abzuschließen: 1. Neu-Seeländische Staatsbürger, die gültige neu-seeländische Reisepässe besitzen, können ohne Sichtvermerk nach Österreich einreisen, es sei denn, sie beabsichtigen, sich dort länger als drei Monate aufzuhalten oder dort einen Beruf oder eine sonstige auf Erwerb gerichtete Tätigkeit auszuüben. 2. Österreichischen Staatsbürgern, die einen gültigen österreichischen Reisepaß besitzen und die die Erlaubnis haben, nach Neu-Seeland zum Zwecke der dauernden Niederlassung einzureisen, oder die sich nach Neu-Seeland lediglich zu Besuchszwecken begeben wollen, werden von den zuständigen Behörden gebührenfrei Sichtvermerke ausgestellt. Solche Sichtvermerke werden den österreichischen Staatsbürgern, die eine Einreiseerlaubnis für die dauernde Niederlassung in Neu-Seeland besitzen, für eine Gültigkeitsdauer ausgestellt, die dem Zeitraum entspricht, innerha

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz