Deregulierung, aber richtig

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Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 214/1958 · in Kraft seit 1958-10-26

49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses voelkerrechtliche Protokoll von 1930 befreit Mehrfachstaater in bestimmten Faellen von Militaerpflichten und dient legitimer zwischenstaatlicher Koordinierung; es wirkt eher entlastend. Fuer eine Aufhebung fehlt eine hinreichend gesicherte Grundlage.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1. Wer zwei oder mehr Staaten angehört, im Gebiet eines dieser Staaten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und mit diesem Staat tatsächlich am meisten verbunden ist, wird in jedem anderen Heimatstaat von allen militärischen Pflichten befreit. Eine solche Befreiung kann den Verlust der Staatsangehörigkeit in jedem dieser anderen Staaten zur Folge haben. 25.09.2018 10005252 NOR40003132

KI-Analyse · 2026-07-20 · 18 §§ im Datensatz