Deregulierung, aber richtig

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Paßzwang - Aufhebung (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 159/1957 · in Kraft seit 1957-06-15

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Der reisefreie Grenzübertritt mit der Schweiz ist heute durch den Schengen-Besitzstand geregelt (Schweiz seit 2008 im Schengen-Raum).

Begründung

Das Abkommen hebt den Paßzwang auf und fördert die Reisefreiheit; es ist heute durch den Schengen-Besitzstand überlagert, wirkt aber freiheitsfördernd.

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