Personalausweis für Ausländer und Staatenlose
· BG · BGBl. Nr. 167/1957 · in Kraft seit 1957-07-31
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz von 1957 erklärte Identitätsausweise aus den Jahren 1945–1946 für ungültig. Dieser einmalige Übergangsbefehl trat sofort in Kraft und war mit dem Inkrafttreten vollständig erledigt. Es gibt seit Jahrzehnten keine gültigen oder im Umlauf befindlichen Dokumente dieser Art mehr – das Gesetz ist vollständig gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die auf Grund der Identitätsausweis-Verordung, StGBl. Nr. 194/1945, in ihrer ursprünglichen Fassung und in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 32/1946 ausgestellten Identitätsausweise sowie die auf Grund der Ausländerausweis-Verordnung, BGBl. Nr. 33/1946, ausgestellten Personalausweise für Ausländer und Staatenlose dürfen von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes an als amtliche Ausweise nicht mehr verwendet werden.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Inneres betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz