Deregulierung, aber richtig

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Straßendurchgangsverkehr Salzburg, Lofer, Garmisch-Partenkirchen (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 241/1957 · in Kraft seit 1957-10-31

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Schengen (VO (EU) 2016/399) und EU-Personenfreizuegigkeit

Begründung

Das Abkommen erleichtert den Strassendurchgangsverkehr ueber das Nachbargebiet durch Verzicht auf Pass- und Zollkontrollen. Diese Erleichterungen sind durch EU-Freizuegigkeit und Schengen ueberholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 5 ↗ RIS

Artikel 5 (1) Die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Personen bedürfen im Durchgangsverkehr keiner Durchreisebewilligung und keines Reisepasses. Personen im Alter von mehr als 16 Jahren müssen jedoch im Besitz eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild sein, den sie auf Verlangen den mit der Überwachung beauftragten Organen vorzuweisen haben. (2) Im Durchgangsverkehr genügen ein Führerschein und ein Zulassungsschein, die von einem der beiden vertragschließenden Teile anerkannt sind.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 24 §§ im Datensatz