Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 55/1955 · in Kraft seit 2022-02-26
49/01 Flüchtlinge · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Genfer Fluechtlingskonvention von 1951 ist ein tragender, weiterhin geltender Bestandteil des internationalen Fluechtlingsrechts und unverzichtbar. Sie begruendet keine unverhaeltnismaessige inlaendische Beschraenkung.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 49 §§ im Datensatz