Deregulierung, aber richtig

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Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 55/1955 · in Kraft seit 2022-02-26

49/01 Flüchtlinge · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Genfer Fluechtlingskonvention von 1951 ist ein tragender, weiterhin geltender Bestandteil des internationalen Fluechtlingsrechts und unverzichtbar. Sie begruendet keine unverhaeltnismaessige inlaendische Beschraenkung.

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KI-Analyse · 2026-07-20 · 49 §§ im Datensatz