Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Türkei)
· Vertrag – Türkei · BGBl. Nr. 194/1955 · in Kraft seit 1954-05-17
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Abkommen aus dem Jahr 1954 hob die Visumspflicht zwischen Österreich und der Türkei auf. Mit dem EU-Beitritt Österreichs und der Einführung der gemeinsamen Schengen-Visumpolitik gilt für türkische Staatsangehörige nun Visumspflicht nach EU-Recht — das bilaterale Abkommen ist durch EU-Recht vollständig verdrängt und hat keine eigenständige Rechtswirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Türkei) BGBl. Nr. 194/1955 17.05.1954 Notenwechsel zwischen der österreichischen Gesandtschaft in der Türkei und dem türkischen Außenministerium über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges StF: BGBl. Nr. 194/1955 Das in diesem Notenwechsel enthaltene Abkommen ist am 17. Mai 1954 in Kraft getreten.
Art. 1 ↗ RIS
(Übersetzung) Österreichische Gesandtschaft Z. 1045-A/54 Ankara, den 7. April 1954. Herr Minister! Ich beehre mich, Eurer Exzellenz, zur Kenntnis zu bringen, daß der österreichische Ministerrat in seiner Sitzung vom 30. März den nachstehenden Abkommensentwurf über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und der Türkei genehmigt hat: 1. Den österreichischen und türkischen Staatsangehörigen, ohne Rücksicht auf ihr Herkunftsland, wird es freistehen, sich über alle für den Reiseverkehr geöffneten Grenzübergänge nach der Türkei beziehungsweise nach Österreich zu begeben, ohne verpflichtet zu sein, vorher einen Sichtvermerk zu erlangen, unter der Voraussetzung, daß sie Inhaber eines gültigen Reisepasses des Landes sind, dessen Staatsangehörige sie sind. Dieser Reisepaß kann ein Einzel- oder Sammelpaß, ein gewöhnlicher, ein Diplomaten-, Spezial- oder Dienstpaß sein. Es besteht Einverständnis darüber, daß das Höchstausmaß des Aufenthaltes für jede Einreise drei Monate nicht übersteigen darf. Die Staatsangehörigen jedes der beiden Staaten, welche wünschen, sich in der Türkei beziehungsweise in Österreich niederzulassen, oder dort länger als drei Monate Aufenthalt zu nehme
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz