Deregulierung, aber richtig

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Pornographiegesetz

· BG · BGBl. Nr. 97/1950 · in Kraft seit 1950-05-14

41/06 Pornographie · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
22Freiheitsgewinn
40%Konfidenz

Begründung

Das Pornographiegesetz von 1950 bekämpft „unzüchtige Veröffentlichungen“. Was mündige Erwachsene konsumieren, sollte kein Moralgesetz von 1950 regeln; der Schutz Minderjähriger ist im modernen Strafrecht abgedeckt. Empfehlung: aufheben bzw. in den modernen Jugendschutz überführen.

Kategorien

FreiheitseinschränkungBevormundungÜberholt/gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 24 — Artikel XXIV ↗ RIS

Artikel XXIV Übergangsbestimmung (Anm.: Zu § 8, BGBl. Nr. 97/1950) Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem Inkrafttreten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruchs ist jedoch im Sinne der §§ 1, 61 StGB vorzugehen.

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 20 §§ im Datensatz