Deregulierung, aber richtig

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Zolldienst in den Bahnhöfen St. Margrethen und Buchs (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 117/1948 · in Kraft seit 1948-02-25

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt die Zollabfertigung in Grenzbahnhöfen und erleichtert den grenzüberschreitenden Verkehr mit der Schweiz.

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