Internationales Abkommen über Wirtschaftsstatistik
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 269/1931 · in Kraft seit 1931-06-25
49/07 Statistik · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses voelkerbundzeitliche Abkommen von 1931 ueber Wirtschaftsstatistik ist durch moderne UN- und vor allem unmittelbar geltende EU-Statistikvorschriften vollstaendig ueberholt und praktisch bedeutungslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 27 §§ im Datensatz