Deregulierung, aber richtig

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Internationales Abkommen über Wirtschaftsstatistik

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 269/1931 · in Kraft seit 1931-06-25

49/07 Statistik · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Statistikbereich heute durch unmittelbar geltendes EU-Recht (VO 223/2009) geregelt

Begründung

Dieses voelkerbundzeitliche Abkommen von 1931 ueber Wirtschaftsstatistik ist durch moderne UN- und vor allem unmittelbar geltende EU-Statistikvorschriften vollstaendig ueberholt und praktisch bedeutungslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

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