Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Zivilstandesurkunden - Mitteilung (Liechtenstein)

· Vertrag – Liechtenstein · BGBl. Nr. 118/1922 · in Kraft seit 1921-11-10

49/03 Personenstand · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die gegenseitige Mitteilung von Personenstandsfällen dient der Richtigkeit der Register; geringe Verwaltungslast und kein Eingriff in Freiheitsrechte.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz