Deregulierung, aber richtig

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Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag

· BG · BGBl. I Nr. 151/1999 · in Kraft seit 1999-08-14

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz leistete 1999 einen Beitrag von über 363 Millionen Schilling zur achten Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds. Die Zahlung wurde vollzogen, der Schilling existiert nicht mehr – das Gesetz ist vollständig obsolet.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bund leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds zur 8. allgemeinen Wiederauffüllung seiner Mittel einen Beitrag in Höhe von 363 301 053 Schilling.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz