Übereinkommen über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 98/1999 · in Kraft seit 1998-08-01
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Uebereinkommen ueber die Amtshilfe der Zollverwaltungen wurde zwischen den sechs EWG-Gruendungsstaaten geschlossen, die heute alle EU-Mitglieder sind. Der Gegenstand ist inzwischen durch unmittelbar geltendes EU-Recht und das Neapel-II-Uebereinkommen geregelt und damit ueberholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
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