Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 98/1999 · in Kraft seit 1998-08-01

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Zoll-Amtshilfe heute durch unmittelbar geltendes EU-Recht (VO 515/97) und Neapel-II-Uebereinkommen geregelt

Begründung

Dieses Uebereinkommen ueber die Amtshilfe der Zollverwaltungen wurde zwischen den sechs EWG-Gruendungsstaaten geschlossen, die heute alle EU-Mitglieder sind. Der Gegenstand ist inzwischen durch unmittelbar geltendes EU-Recht und das Neapel-II-Uebereinkommen geregelt und damit ueberholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

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