Deregulierung, aber richtig

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Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr

· V · BGBl. II Nr. 242/1999 · in Kraft seit 1999-07-22

32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken · Gesamte Fassung im RIS ↗

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Begründung

Die Verordnung legt Durchschnittssätze für die Selbstberechnung einer Stempelgebühr auf Mietverträge fest. Die Werte in § 3 und § 4 stammen aus dem Jahr 2001 und sind nach 25 Jahren erheblich veraltet, was die Verlässlichkeit der Berechnung stark einschränkt. Die Mietvertragsgebühr wurde für Wohnungsmietverträge inzwischen abgeschafft; für verbleibende gewerbliche Anwendungsfälle sollten die Sätze aktualisiert oder in ein vereinfachtes Berechnungssystem überführt werden.

Kategorien

Reine BürokratieFreiheitseinschränkung

Belegende Paragraphen

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Ist die Höhe der Leistungen im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld ziffernmäßig unbekannt, so sind folgende Werte exklusive Umsatzsteuer je Monat und je Quadratmeter Nutzfläche anzusetzen: 06.05.2022 10005154 NOR40025547

§ 4 ↗ RIS

§ 4. Wird der Bestandnehmer in einem Kraftfahrzeugleasingvertrag zum Abschluß einer Versicherung verpflichtet, so ist diese mit folgenden Werten anzusetzen: 06.05.2022 10005154 NOR12057295 N3199913551U

§ 5 ↗ RIS

§ 5. § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 469/2001 ist ab 1. Jänner 2002 anzuwenden. 06.05.2022 10005154 NOR40025548

KI-Analyse · 2026-07-16 · 6 §§ im Datensatz