Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
· V · BGBl. II Nr. 242/1999 · in Kraft seit 1999-07-22
32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt Durchschnittssätze für die Selbstberechnung einer Stempelgebühr auf Mietverträge fest. Die Werte in § 3 und § 4 stammen aus dem Jahr 2001 und sind nach 25 Jahren erheblich veraltet, was die Verlässlichkeit der Berechnung stark einschränkt. Die Mietvertragsgebühr wurde für Wohnungsmietverträge inzwischen abgeschafft; für verbleibende gewerbliche Anwendungsfälle sollten die Sätze aktualisiert oder in ein vereinfachtes Berechnungssystem überführt werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Ist die Höhe der Leistungen im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld ziffernmäßig unbekannt, so sind folgende Werte exklusive Umsatzsteuer je Monat und je Quadratmeter Nutzfläche anzusetzen: 06.05.2022 10005154 NOR40025547
§ 4 ↗ RIS
§ 4. Wird der Bestandnehmer in einem Kraftfahrzeugleasingvertrag zum Abschluß einer Versicherung verpflichtet, so ist diese mit folgenden Werten anzusetzen: 06.05.2022 10005154 NOR12057295 N3199913551U
§ 5 ↗ RIS
§ 5. § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 469/2001 ist ab 1. Jänner 2002 anzuwenden. 06.05.2022 10005154 NOR40025548
KI-Analyse · 2026-07-16 · 6 §§ im Datensatz