Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung
· BG · BGBl. I Nr. 190/1998 · in Kraft seit 1998-12-31
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz erhöhte 1998 die österreichische IWF-Quote einmalig um 684 Millionen Sonderziehungsrechte; die Übernahme durch die OeNB wurde angeordnet und vollzogen. Das Gesetz hat keine laufende Wirkung und kann gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 684 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1 872,3 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht. (2) Der zusätzliche Quotenanteil am Internationalen Währungsfonds ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz