Deregulierung, aber richtig

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Regelung der gegenseitigen Amtshilfe in bestimmten Angelegenheiten (USA)

· Vertrag – USA · BGBl. III Nr. 50/1998 · in Kraft seit 1998-04-01

39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Notenwechsel aus dem Jahr 1998 schafft eine laufende Rechtsgrundlage für die gegenseitige Amtshilfe zwischen österreichischen und US-amerikanischen Behörden und Gerichten bei Ermittlungen und Verfahren. Er dient einem klar legitimen staatlichen Zweck — der Durchsetzung von Recht — und ist nicht redundant, solange kein umfassenderes bilaterales Rechtshilfeabkommen diesen Bereich vollständig abdeckt.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen wurden am 8. Mai 1996 bzw. 25. Februar 1998 abgegeben; der Notenwechsel tritt daher mit 1. April 1998 in Kraft.

Art. 1 ↗ RIS

No. 264 Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika entbietet dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich ihre Empfehlungen und beehrt sich, zur Regelung der gegenseitigen Amtshilfe in bestimmten Angelegenheiten folgendes vorzuschlagen: (1) Die Gerichte und Verwaltungsbehörden der Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Österreich werden auf Ersuchen der Verwaltungsbehörden des jeweils anderen Staates für Zwecke von Ermittlungen und Verfahren betreffend Einreise, Aufenthalt und Staatsbürgerschaft Amtshilfe leisten, soweit dies zur Klärung der Beteiligung einer Person, die Gegenstand solcher Ermittlungen oder Verfahren ist, an vor dem 9. Mai 1945 begangenen Kriegsverbrechen oder an vor diesem Datum begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erforderlich ist. (2) Die Amtshilfe kann geleistet werden durch (3) Amtshilfe wird nicht geleistet, wenn sie nach dem Recht des ersuchten Staates unzulässig ist oder wenn die Erledigung des Ersuchens geeignet wäre, die Souveränität, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder andere wesentliche Interessen des ersuchten Staates zu beeinträchtigen. (4) Die im Rahmen der Amtshilfe erlangten Inform

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz