Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Vorübergehende Verwendung - Anlage über Zollpapiere (Anlage A)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 37/1997 · in Kraft seit 1994-12-29

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Anlage A regelt die Zollpapiere (Carnets ATA/CPD) für die vorübergehende Verwendung. Sie ist aktiver, handelserleichternder Bestandteil des Istanbul-Übereinkommens.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 22 §§ im Datensatz