Deregulierung, aber richtig

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Behälter-Pool-Übereinkommen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 182/1997 · in Kraft seit 2021-07-15

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Behälter-Pool-Übereinkommen erleichtert die Zollbehandlung von im Pool grenzüberschreitend verwendeten Containern. Es ist freiheitsfördernd und einschlägig.

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