Behälter-Pool-Übereinkommen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 182/1997 · in Kraft seit 2021-07-15
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Behälter-Pool-Übereinkommen erleichtert die Zollbehandlung von im Pool grenzüberschreitend verwendeten Containern. Es ist freiheitsfördernd und einschlägig.
Kategorien
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