Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung - Beitrag
· BG · BGBl. I Nr. 92/1997 · in Kraft seit 1997-08-15
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Gesetz ordnete 1997 eine einmalige Zahlung von rund 74,7 Millionen Schilling an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung an. Die Zahlung wurde geleistet, das Gesetz ist vollständig erledigt und verwendet überdies eine nicht mehr existierende Währung.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bund leistet zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 74 691 045 Schilling.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz