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Finanzierung und Investitionen - Kündigung

· K · BGBl. Nr. 537/1996 · in Kraft seit 1996-10-09

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1996 teilt mit, dass das österreichisch-brasilianische Abkommen über Finanzierung und Investitionen aus dem Jahr 1956 einvernehmlich gekündigt wurde und mit 9. August 1996 außer Kraft getreten ist. Der Akt ist vollständig erledigt und hat keine laufende Rechtswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Finanzierung und Investitionen - Kündigung BGBl. Nr. 537/1996 09.10.1996 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Brasilien über Finanzierung und Investitionen StF: BGBl. Nr. 537/1996 Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Das am 4. Juli 1956 unterzeichnete Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Brasilien über Finanzierung und Investitionen (BGBl. Nr. 47/1957) wurde nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens durch Österreich mit Schreiben vom 15. Juli 1996 gekündigt. Brasilien hat der Kündigung mit Schreiben vom 9. August 1996 zugestimmt; das Abkommen ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz