Deregulierung, aber richtig

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Zahlungs- und Warenaustauschabkommen - Kündigung

· K · BGBl. Nr. 309/1996 · in Kraft seit 1996-07-06

39/07 Zahlungsverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1996 teilt mit, dass der Notenwechsel über ein Zahlungs- und Warenaustauschabkommen mit Brasilien mit Wirkung 1. Oktober 1996 gekündigt wurde. Der Akt ist vollständig vollzogen und hat keine laufende Rechtswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Zahlungs- und Warenaustauschabkommen - Kündigung BGBl. Nr. 309/1996 06.07.1996 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens StF: BGBl. Nr. 309/1996 Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem Brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens (BGBl. Nr. 101/1958) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 gekündigt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz