Deregulierung, aber richtig

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Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) - Kapitalanteile

· BG · BGBl. Nr. 750/1996 · in Kraft seit 1996-12-31

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz ordnete 1996 die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der EBRD in Höhe von je 10.000 ECU an – einer Währungseinheit, die seit der Euro-Einführung nicht mehr existiert. Die Transaktion wurde vollständig abgewickelt; das Gesetz ist erledigt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bund übernimmt bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung 22 800 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 ECU.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz