Leistung weiterer Beiträge zur Weltbank Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR) für die Jahre 1996 bis 1998
· BG · BGBl. Nr. 719/1996 · in Kraft seit 1996-12-14
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz verpflichtete den Bund zur Zahlung von Beiträgen an die CGIAR für die Jahre 1996, 1997 und 1998. Alle drei Jahresbeiträge wurden vor fast 30 Jahren geleistet. Das Gesetz ist vollständig erledigt und hat keine lebendige Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bund leistet zur Weltbank Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung für die Jahre 1996, 1997 und 1998 einen Beitrag in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar. 19.08.2025 10005013 NOR12054810 N3199643999L
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut. 19.08.2025 10005013 NOR12054811 N3199644000L
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz