Deregulierung, aber richtig

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Elfte Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA 11)

· BG · BGBl. Nr. 625/1996 · in Kraft seit 1996-11-20

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Gesetz ermächtigte den Bund einmalig zur Zahlung eines Beitrags an die IDA im Jahr 1996 – dieser Auftrag wurde damals vollständig erfüllt. Das Gesetz hat heute keinerlei operative Wirkung mehr und regelt keine laufenden Verpflichtungen. Es kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bund leistet im Rahmen der elften Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz