Deregulierung, aber richtig

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Gewährung der Meistbegünstigung - Kündigung

· K · BGBl. Nr. 267/1996 · in Kraft seit 1996-06-19

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1996 teilt mit, dass der Modus vivendi zwischen Österreich und der Türkei über Meistbegünstigung in Schifffahrts- und Zollangelegenheiten mit Wirkung 1. Dezember 1996 gekündigt wurde. Der Akt ist vollständig vollzogen und hat keine laufende Rechtswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Gewährung der Meistbegünstigung - Kündigung BGBl. Nr. 267/1996 19.06.1996 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Modus vivendi zwischen Österreich und der Türkei betreffend die Gewährung der Meistbegünstigung in Angelegenheiten der Schiffahrt und des Zollwesens StF: BGBl. Nr. 267/1996 Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Modus vivendi zwischen Österreich und der Türkei betreffend die Gewährung der Meistbegünstigung in Angelegenheiten der Schiffahrt und des Zollwesens (BGBl. Nr. 234/1949) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 15. Mai 1996 mit Wirkung zum 1. Dezember 1996 gekündigt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz