Deregulierung, aber richtig

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Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.

· Vertrag – Brasilien · BGBl. Nr. 663/1995 · in Kraft seit 1995-10-04

39/05 Zollbegünstigungen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Akt dokumentiert die einvernehmliche Außerkraftsetzung des bilateralen Abkommens mit Brasilien über Ursprungszeugnisse für zollfreie Einfuhren; die Kündigung war notwendig, weil Österreich 1995 der EU beitrat und die bilateralen Regelungen mit dem EU-Recht unvereinbar wurden. Das Abkommen ist erloschen, der Akt vollständig vollzogen und gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb. BGBl. Nr. 663/1995 04.10.1995 Einvernehmliche Außerkraftsetzung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits, und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien andererseits, über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich StF: BGBl. Nr. 663/1995

Art. 1 ↗ RIS

(Übersetzung) REPUBLIK ÖSTERREICH Wien, am 31. August 1995 Exzellenz, Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits, und die Regierung der Föderativen Republik Brasilien andererseits, haben am 15. März 1993 ein Abkommen über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich *1) unterzeichnet. Da Österreich am 1. Jänner 1995 der Europäischen Union beigetreten ist, widerspricht dieses bilaterale Abkommen der rechtlichen Situation im Binnenmarkt. Wir beehren uns daher, Ihnen im Namen des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für Finanzen vorzuschlagen, dieses Abkommen mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 aufzuheben. Falls Sie diesen Vorschlag annehmen, beehren wir uns vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre bestätigende Note ein Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien andererseits bilden und das Abkommen über

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz