Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität
· BG · BGBl. Nr. 387/1995 · in Kraft seit 1995-06-10
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Gesetz ermächtigte Österreich zur Leistung eines Beitrages zur ersten Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität für die Jahre 1994 bis 1996. Die Zahlungen wurden geleistet. Das Gesetz ist vollständig erledigt und hat keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bund leistet im Rahmen der ersten Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität für die Jahre 1994 bis 1996
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz