Deregulierung, aber richtig

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Asiatische Entwicklungsbank - 4. allgemeine Kapitalerhöhung

· BG · BGBl. Nr. 386/1995 · in Kraft seit 1995-06-10

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Gesetz autorisierte 1995 die Übernahme von 6.020 zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Asiatischen Entwicklungsbank. Die Zeichnung wurde vollzogen. Das Gesetz ist ein abgeschlossenes Einzelmandat ohne verbleibende operative Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bund übernimmt bei der Asiatischen Entwicklungsbank 6 020 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 31. Jänner 1966.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz