Internationaler Währungsfonds - Beitrag zum ESAF Treuhandfonds
· BG · BGBl. Nr. 385/1995 · in Kraft seit 1995-06-10
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz aus 1995 ermächtigte die Oesterreichische Nationalbank zur Einlage von 50 Millionen Sonderziehungsrechten in den erweiterten ESAF-Fonds des IWF mit maximal zehn Jahren Laufzeit. Der ESAF-Fonds wurde 1999 durch die PRGF abgelöst; die Einlagefrist ist längst abgelaufen. Das Gesetz hat seinen Zweck vollständig erfüllt.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, beim Internationalen Währungsfonds auf ein Sonderkonto eine Einlage in Höhe von 50 Millionen Sonderziehungsrechten mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich und einer Laufzeit bis zu zehn Jahren vorzunehmen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Die Oesterreichische Nationalbank ist berechtigt, ihre aus dieser Einlage entstehende Forderung als Deckung des Gesamtumlaufes in ihre Aktiven einzustellen.
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz