Inter-Amerikanische Entwicklungsbank - 8. allgemeine Mittelerhöhung
· BG · BGBl. Nr. 384/1995 · in Kraft seit 1995-06-10
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz autorisierte 1995 die Beteiligung Österreichs an der 8. allgemeinen Mittelerhöhung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank mit bis zu 9.313 Kapitalanteilen. Die Kapitalübernahme und der Fondsbeitrag wurden vollzogen. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bund übernimmt im Rahmen der 8. allgemeinen Mittelerhöhung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank einen Höchstbetrag von 9 313 zusätzlichen Kapitalanteilen der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank in Höhe von je 10 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Jänner 1959 und erhöht seinen Beitrag zum Fonds für Sondergeschäfte um einen Höchstbetrag von 56 596 883,64 Schilling.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz