Deregulierung, aber richtig

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Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.

· Vertrag – Chile · BGBl. Nr. 348/1995 · in Kraft seit 1995-05-20

39/05 Zollbegünstigungen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Akt dokumentiert die einvernehmliche Außerkraftsetzung des bilateralen Abkommens mit Chile über Ursprungszeugnisse für zollfreie Einfuhren im März/Mai 1995. Das Abkommen ist erloschen, der Akt selbst vollständig vollzogen und gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb. BGBl. Nr. 348/1995 20.05.1995 Einvernehmliche Außerkraftsetzung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Republik Chile andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich StF: BGBl. Nr. 348/1995

Art. 1 ↗ RIS

DER ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFTER No. 457.01/1/95 Santiago, am 15. März 1995 Exzellenz, Ich beehre mich, Ihnen im Namen des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten (vormals Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie) sowie des Bundesministers für Finanzen der Republik Österreich vorzuschlagen, das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Republik Chile andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich vom 21. April 1978 *1) mit Wirkung vom 1. Juni 1995 aufzuheben. Wenn Sie diesem Vorschlag zustimmen, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und ihre bestätigende Antwortnote ein Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten (vormals Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie) und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Republik Chile andererseits darstellt, welches das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Ind

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