Deregulierung, aber richtig

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Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd.

· K · BGBl. Nr. 245/1995 · in Kraft seit 1995-04-08

39/05 Zollbegünstigungen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung teilt mit, dass das bilaterale Abkommen mit den Philippinen über Ursprungszeugnisse für zollfreie Einfuhren 1995 gekündigt wurde. Der Akt ist vollständig vollzogen und hat keine laufende Rechtswirkung mehr. Als reine Erledigungsnotiz ist er gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd. BGBl. Nr. 245/1995 08.04.1995 Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für Finanzen betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für Handel, Republik der Philippinen andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich in der Fassung des Änderungsnotenwechsels StF: BGBl. Nr. 245/1995 Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für Handel, Republik der Philippinen andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich in der Fassung des Änderungsnotenwechsels (BGBl. Nr. 439/1976 idF BGBl. Nr. 552/1992) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 12. Jänner 1995 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 23. August 1995 außer Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz