Deregulierung, aber richtig

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Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd.

· K · BGBl. Nr. 243/1995 · in Kraft seit 1995-04-08

39/05 Zollbegünstigungen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1995 teilt lediglich mit, dass das bilaterale Abkommen mit Kenia über die Anerkennung von Ursprungszeugnissen für zollfreie Einfuhren bereits gekündigt wurde. Der Akt ist vollständig erledigt und hat keine laufende Rechtswirkung mehr. Als reine Erledigungsnotiz ohne operative Zukunftswirkung ist er gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd. BGBl. Nr. 243/1995 08.04.1995 Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für Finanzen betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel und Industrie der Republik Kenia andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich in der Fassung des Änderungsnotenwechsels StF: BGBl. Nr. 243/1995 Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel und Industrie der Republik Kenia andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich in der Fassung des Änderungsnotenwechsels (BGBl. Nr. 533/1975 idF BGBl. Nr. 440/1993) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 26. Jänner 1995 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 29. Oktober 1995 außer Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz