Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und deren Erstattung bei Mutter- und Tochtergesellschaften im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie

· V · BGBl. Nr. 56/1995 · in Kraft seit 1995-01-18

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Richtlinie 2011/96/EU (Mutter-Tochter-Richtlinie) zur gemeinsamen Steuerregelung für Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten

Begründung

Diese Verordnung setzt die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie um, die Österreich zwingend verpflichtet, Dividenden zwischen verbundenen Konzerngesellschaften innerhalb der EU vom Kapitalertragsteuerabzug zu befreien. Die Anforderungen an schriftliche Erklärungen und Nachweise sind als Missbrauchsschutz sinnvoll und gehen nicht erkennbar über das EU-Mindestmaß hinaus. Die Verordnung besteht die Prüfung.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 2 ↗ RIS

§ 2. (1) Ein Mißbrauch im Sinne des § 22 der Bundesabgabenordnung wäre von dem zum Abzug Verpflichteten nur dann nicht zu vertreten, wenn er über eine schriftliche Erklärung der die Kapitalerträge empfangenden Gesellschaft verfügt, aus der die in Abs. 2 angeführten Umstände hervorgehen. Überdies dürfen dem zum Abzug Verpflichteten keine Umstände erkennbar sein, die Zweifel an der Richtigkeit dieser Erklärung auslösen. (2) Schriftliche Erklärungen im Sinne des Abs. 1 müssen folgende Aussagen enthalten: 22.09.2025 10004944 NOR12054346 N3199545215J

§ 4 ↗ RIS

§ 4. (1) Der Nachweis der Voraussetzungen für eine Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug ist durch Unterlagen zu führen, aus denen diese Voraussetzungen jederzeit leicht nachprüfbar sind. Der Nachweis darüber, daß die Kapitalerträge einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Gesellschaft zufließen, ist nach Maßgabe des Abs. 2 zu führen. (2) Das Vorliegen der Voraussetzung im Sinne des Abs. 1 zweiter Satz ist folgendermaßen nachzuweisen: 22.09.2025 10004944 NOR12054348 N3199545217J

KI-Analyse · 2026-07-16 · 6 §§ im Datensatz