Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Weiteranwendung best. österr.-tschechoslowakischer Staatsverträge

· Vertrag – Slowakei · BGBl. Nr. 1047/1994 · in Kraft seit 1995-01-01

39/07 Zahlungsverkehr; 49/04 Grenzverkehr; 49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke; 59/06 Energie; 79/01 Schulen, Universitäten; 79/02 Forschung; 89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten; 99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße; 99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Notenwechsel aus dem Jahr 1993/1994 hat bestimmte frühere österreichisch-tschechoslowakische Staatsverträge mit Wirkung ab 1. Jänner 1995 gegenüber der Slowakei in Kraft gesetzt. Die Übergangsmaßnahme ist vollständig vollzogen – der Notenwechsel als solcher hat keine fortlaufende Wirkung mehr; die aktivierten Einzelverträge stehen eigenständig im Rechtsbestand.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

StF: BGBl. Nr. 1047/1994 Die im Notenwechsel vorgesehenen Mitteilungen über die Erfüllung der für das Inkrafttreten erforderlichen Voraussetzungen wurden am 25.August bzw. 30.November 1994 abgegeben; der Notenwechsel tritt mit 1.Jänner 1995 in Kraft.

Art. 1 ↗ RIS

DER BUNDESMINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Zl. 1175.09/111-I.A-GL/93 Wien, am 22. Dezember 1993 Exzellenz, In Anbetracht dessen, daß die Slowakische Republik nunmehr ein unabhängiger und souveräner Staat ist, beehre ich mich vorzuschlagen, die nachstehend angeführten völkerrechtlichen Verträge im Verhältnis zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik in Kraft zu setzen, wobei die Bezeichnungen „Slowakische Republik'' bzw. „slowakisch'' an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik'', „Tschechoslowakische Sozialistische Republik'', „CSSR'', „Tschechische und Slowakische Föderative Republik'' oder „CSFR'' bzw. „tschechoslowakisch'' treten und die im folgenden einzeln angeführten weiteren Anpassungen vorgenommen werden: Ich beehre mich ferner festzustellen, daß die nachstehend angeführten radizierten völkerrechtlichen Verträge nunmehr im Verhältnis zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik in Kraft stehen, wobei die Bezeichnungen „Slowakische Republik'' bzw. „slowakisch'' an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik'', „Tschechoslowakische Sozialistisch

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz