Deregulierung, aber richtig

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Biersteuergesetz 2022

BierStG 2022 · BG · BGBl. Nr. 701/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 · in Kraft seit 2022-01-01

32/05 Verbrauchsteuern · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn
35%Konfidenz

Begründung

Das Biersteuergesetz erhebt die EU-weit harmonisierte Verbrauchsteuer auf Bier. Eine fiskalische Abgabe. Bleibt.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Teil 1 ↗ RIS

Teil 1 Bier 1. Allgemeines Steuergebiet, Steuergegenstand, zuständige Behörde § 1. (1) Bier, das im Steuergebiet hergestellt oder in das Steuergebiet eingebracht wird, unterliegt einer Verbrauchsteuer (Biersteuer). (2) Steuergebiet im Sinne dieses Bundesgesetzes ist das Bundesgebiet, ausgenommen das Gebiet der Ortsgemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg). (3) Für die Erhebung der Biersteuer ist das Zollamt Österreich zuständig. (Anm.: Abs. 4 bis Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 151/2009) 05.01.2022 10004874 NOR40240559

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-06 · 54 §§ im Datensatz