Finanzierung des Erwerbs der „Sammlung Leopold“
· BG · BGBl. Nr. 621/1994 · in Kraft seit 1994-08-20
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz ermächtigte die OeNB, bis zu rund 80 Millionen Euro für den Kauf der Sammlung Leopold durch eine Privatstiftung zu zahlen – mit Zahlungen zwischen 1994 und 2007. Diese Transaktion ist vollständig abgeschlossen; das Leopold Museum besteht und operiert. Das Gesetz hat keine verbliebene operative Wirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Sinne von § 69 Abs. 3 letzter Halbsatz des Nationalbankgesetzes, BGBl. Nr. 50/1984, in der Fassung BGBl. Nr. 697/1991 Zuwendungen zur Finanzierung des Erwerbes der Sammlung Leopold durch eine zu errichtende gemeinnützige Privatstiftung bis zur Höhe von 79 940 118 € (zuzüglich einer allfälligen angemessenen Wertsicherung, jedoch ohne Verzinsung) zu leisten, und zwar 54 504 626 € im Jahre 1994 und 25 435 491 € in den Jahren 2001 bis 2007.
§ 4 ↗ RIS
§ 4. § 1, § 2 und § 3 in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2002 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz