Deregulierung, aber richtig

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Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) - Beitrag

· BG · BGBl. Nr. 696/1993 · in Kraft seit 1993-10-15

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Gesetz ermächtigte Österreich 1993 zur Leistung eines zehnten zusätzlichen Beitrages von 117 Millionen Sonderziehungsrechten an die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA). Die Zahlung wurde geleistet. Das Gesetz ist ein vollständig erledigtes Einzelmandat.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Republik Österreich leistet zur Internationalen Entwicklungsorganisation einen zehnten zusätzlichen Beitrag in Höhe von 117 Millionen Sonderziehungsrechten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz