Deregulierung, aber richtig

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Zollbehandlung von Paletten

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 261/1993 · in Kraft seit 1993-04-23

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1993 verzeichnet die Ausdehnung des Abkommens über die Zollbehandlung von Paletten auf Liechtenstein sowie Sloweniens Beitritt. Sie ist ein historisches Protokolldokument ohne eigenständige Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Zollbehandlung von Paletten BGBl. Nr. 261/1993 23.04.1993 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden StF: BGBl. Nr. 261/1993

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen erstreckt sich durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde der Schweiz zum Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/1964, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 486/1977) die Anwendung dieses Abkommens auch auf Liechtenstein. Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Slowenien erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 25. Juni 1992 weiter an dieses Abkommen gebunden zu erachten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz