Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag
· BG · BGBl. Nr. 24/1992 · in Kraft seit 1992-01-11
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Gesetz ermächtigte Österreich 1992 zur Leistung eines Beitrages von rund 465 Millionen Schilling zur 6. allgemeinen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds. Die Zahlung wurde geleistet, der Schilling existiert nicht mehr. Das Gesetz ist vollständig erledigt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Republik Österreich leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds zu der 6. allgemeinen Wiederauffüllung seiner Mittel einen Beitrag in Höhe von 465 163 311 S.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz