Internationale Finanzcorporation - Kapitalanteile
IFC · BG · BGBl. Nr. 766/1992 · in Kraft seit 1992-12-05
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Gesetz autorisierte 1992 die Zeichnung von 8.583 zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Finanzcorporation (IFC). Die Zeichnung wurde erklärt und vollständig abgewickelt. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Republik Österreich zeichnet bei der Internationalen Finanzcorporation 8 583 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 1 000 US-Dollar.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz