Globale Umweltfazilität (Weltbank) - Beitrag
· BG · BGBl. Nr. 417/1991 · in Kraft seit 1991-08-03
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Gesetz ermächtigte Österreich 1991 zur Leistung eines Beitrages von 400 Millionen Schilling an die von der Weltbank verwaltete Globale Umweltfazilität. Die Zahlung wurde geleistet, der Schilling existiert nicht mehr. Das Gesetz ist ein vollständig erledigtes Einzelmandat.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Republik Österreich leistet zur von der Weltbank verwalteten Globalen Umweltfazilität einen Beitrag in Höhe von 400 Millionen Schilling.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz