Zweites Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds - Beitrag
· BG · BGBl. Nr. 416/1991 · in Kraft seit 1991-08-03
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Gesetz ermächtigte Österreich 1991 zur Leistung eines freiwilligen Beitrages von 2 Millionen US-Dollar an das zweite Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds. Die einmalige Zahlung wurde geleistet. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Republik Österreich leistet zum zweiten Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 2 Millionen US-$.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz