Deregulierung, aber richtig

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Zweites Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds - Beitrag

· BG · BGBl. Nr. 416/1991 · in Kraft seit 1991-08-03

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Gesetz ermächtigte Österreich 1991 zur Leistung eines freiwilligen Beitrages von 2 Millionen US-Dollar an das zweite Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds. Die einmalige Zahlung wurde geleistet. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Republik Österreich leistet zum zweiten Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 2 Millionen US-$.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz