Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 222/1991 · in Kraft seit 1991-03-28
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen begründet die Mitgliedschaft in der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD). Legitime Zusammenarbeit ohne inländische Freiheitsbeschränkung.
Kategorien
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