Deregulierung, aber richtig

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Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 222/1991 · in Kraft seit 1991-03-28

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen begründet die Mitgliedschaft in der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD). Legitime Zusammenarbeit ohne inländische Freiheitsbeschränkung.

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