Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundessekretariat für Außenhandel der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Anerkennung von Bescheinigungen der Wirtschaftskammern Jugoslawiens in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind
· K · BGBl. Nr. 386/1991 · in Kraft seit 1991-07-19
39/05 Zollbegünstigungen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Automatisch als überholt markiert: Diese Kundmachung bezieht sich auf einen nicht mehr existierenden Staat. Noch zu prüfen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-06-12 · 2 §§ im Datensatz